Das Steuerfortentwicklungsgesetz

Das Steuerfortentwicklungsgesetz

Auch dieses Jahr plant die Bundesregierung einige Änderungen am Steuerrecht. Das diesjährige trägt den Namen Steuerfortentwicklungsgesetz (kurz SteFeG) und wurde am 24. Juli 2024 beschlossen. Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte des SteFeG stellen wir Ihnen in diesem Beitrag kurz vor.

Anpassungen des Einkommensteuertarifs

Um die Inflation auszugleichen sollen verschiedene Steuerfreibeträge bzw. -freigenzen angehoben werden. So ist geplant

  • den Grundfreibetrag um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und auf 12.336 € für das Jahr 2026 anzuheben.
  • den Kinderfreibetrag für das Jahr 2025 auf 6.672 € und für das Jahr 2026 auf 6.828 € anzuheben.
  • die übrigen Einkommenssteuertarife für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen. Sprich es werden die Grenzwerte angehoben, ab denen ein höherer Steuersatz greift. Ausgenommen davon ist der oberste Grenzwert, die sog. „Reichensteuer“.
  • die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag ebenfalls für die Jahre 2025 und 2026 anzuheben.

Weiter sollen die Steuerklassen III und V in das sogenannte Faktorverfahren überführt werden. Sol soll die Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- bzw. Lebenspartnern gerechter aufgeteilt werden.

Maßnahmen des Wachstumspaketes

Die Sammelabschreibung soll neu geregelt werden. Bisher ist es so, dass ab einem Anschaffungswert von netto 250 € bis zu 1.000 € die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem Pool gesammelt und über 5 Jahre abgeschrieben werden dürfen (mehr dazu finden Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite Geringwertige Wirtschaftsgüter). Geplant ist, dass die Anschaffungswerte für die Sammelabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen netto 1.000 € und 5.000 € steigen und die Abschreibungsdauer auf 3 Jahre reduziert werden. Außerdem soll die Sammlung der Wirtschaftsgüter in einer Liste entfallen. Diese Änderung soll ab dem Jahr 2025 in Kraft treten.

Die degressive Abschreibung soll für die Jahre 2025 und 2028 fortgeführt werden. Allerdings soll das 2,5fache des linearen Abschreibungssatzes, höchstens jedoch 25 Prozent, gelten. Derzeit sind es das 2fache, höchstens jedoch 20 Prozent. Damit würde man die Faktoren aus den Jahren 2020 bis 2022 wieder einführen.

Weiter werden die steuerlichen Forschungsfördermöglichkeiten im betrieblichen Umfeld erhöht.

Weitere Maßnahmen

Unter dieser Rubrik ist aufgeführt, dass das Kindergeld ab dem Jahr 2025 auf 255 € monatlich angehoben werden soll. Eine weitere Anhebung für das Jahr 2026 auf 259 € monatlich ist geplant.

Sonst sind noch weitere Maßnahmen geplant, aber alles Dinge, die wir für kleine Unternehmen als nicht relevant betrachten.

Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf soll am 26. September 2024 im Bundestag zur ersten Lesung vorgestellt werden. Vermutlich geht der Entwurf danach in den Finanzausschuss. Geplant ist dort eine öffentliche Anhörung dazu am 07. Oktober 2024. Das Gesetz soll dann am 18. Oktober 2024 vom Bundestag und am 22. November 2024 vom Bundesrat verabschiedet werden. Ob der Gesetzesentwurf unverändert von den beiden Gremien Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, bleibt abzuwarten.

Wir werden auf jeden Fall das weitere Vorgehen im Auge behalten und Kontolino! bei Bedarf wie gewohnt an die neue Gesetzeslage anpassen.