Saldenbestätigung

Sie können Sich jederzeit unter dem Menüpunkt „Auswerten“ eine sogenannte Saldenbestätigung über Ihre eigene Buchhaltung erstellen. Dort können Sie den Stichtag, zu dem die Auswertung erstellt werden soll angeben sowie, ob Sie diese nur für Ihre angelegten Debitorenkonten (Kunden) bzw. Kreditorenkonten (Lieferanten) ausführen wollen.

Sie sehen schon, bei der Saldenbestätigung handelt es sich, um ein Kontrollinstrument. Dabei wird die Richtigkeit Ihrer eigenen Buchführung und die Ihrer Geschäftspartner in Bezug über die verbuchten Forderungen und Verbindlichkeiten überprüft.

Ablauf einer Saldenbestätigung

Somit kann eine Saldenbestätigung wie folgt ablaufen: Sie erstellen in Kontolino! für Ihre Buchhaltung eine Saldenbestätigung für Ihre Debitorenkonten (Kundenkonten) wie oben beschrieben. Angezeigt bekommen Sie pro Debitorenkonto

  • den Anfoanssaldo zum 01.01. eines Buchungsjahres,
  • die Bewegungen im Soll und im Haben und
  • den offenen Betrag zum Stichtag (Anfangssaldo + Bewegung im Soll – Bewegung im Haben)

angezeigt. Sie kontrollieren, ob die angezeigten Werte mit Ihren offenen Rechnungen mit dem betreffenden Kunden bzw. Lieferanten zum Stichtag übereinstimmt.

Stellen Sie Abweichungen in Ihrer eigenen Buchhaltung fest, dann müssen Sie die fehlerhaften Buchungen korrigieren bzw. die fehlenden Buchungen neu erstellen. Danach erstellen Sie am Besten die Auswertung nochmals.

Stellen Sie Abweichungen zu den Aussagen Ihrer Kunden bzw. Lieferanten fest, dann können Sie diese bitten für Sie auch eine Saldenbestätigung zu erstellen und Ihnen auszuhändigen. Liegen danach immer noch Unstimmigkeiten vor, müssen Sie die Sachlage zusammen mit Ihrem Kunden bzw. Lieferanten klären.

Eine generelle Verpflichtung eine Saldenbestätigung zu erstellen, liegt nicht vor. Diese kann jedoch für bilanzierungspflichtige Unternehmen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchaus sinnvoll sein.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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